Ab- und Unterstellentgelte
ENTGELTORDNUNG FÜR DEN VERKEHRSFLUGHAFEN
KARLSRUHE / BADEN-BADEN

- Auszug -

Stand: 01. April 2010 - Alle Preise zzgl. gültiger MwSt.

Alle Angaben ohne Gewähr!

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1. Allgemeines
  1.1 Für die Abstellung von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt (Abstellentgelt) nach Maßgabe dieser Entgeltordnung an den Flug-hafenunternehmer zu entrichten.
  1.2 Für Flugzeuge und Drehflügler bemisst sich das Abstellentgelt nach dem in der Zulassungsurkunde eingetragenen Höchstabfluggewicht (MTOM).
1.3 Das Abstellentgelt ist grundsätzlich vor dem auf die Landung folgenden Start beim GAT oder der Luftaufsicht in Euro zu entrichten; in besonderen Fällen kann es nach vorheriger Vereinbarung mit dem Flughafenunterneh-mer nachträglich entrichtet werden.

Für die Nachsendung einer Rechnung behält sich der Flughafenunterneh-mer vor, eine eventuell anfallende Bearbeitungsgebühr zu erheben.
1.4 Das Abstellentgelt ist Entgelt i. S. des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuerge-setzes. Der Entgeltschuldner hat daher die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten.
 2. Entgelte
  Das Abstellentgelt beträgt pro angefangene 24 Stunden:
Bei einem MTOM bis 1.400 kg
3,50 €
Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg
5,83 €
Bei einem MTOM über 2.000 kg je angefangene 1.000 kg MTOM
3,50 €
  Das Mindestabstellentgelt beträgt 10,00 €

Für eine Abstellung von insgesamt höchstens drei (3) Stunden zwischen Landung bzw. Abstellung und dem Start bzw. Beendigung der Abstellung des Luftfahrzeuges wird kein Abstellentgelt erhoben.

Bemerkung: Für die Unterstellung eines Luftfahrzeuges in einer Halle werden von dieser Entgeltordnung unabhängige Entgelte erhoben.
3. Unterstellentgelte
  Tageweise Unterstellung


 
0,65 € je angef. 100 kg MTOM je angefangene 24 h
15,00 € Mindestentgelt
 
   
  Shelter (Entgelte nur bei Mietvertrag) 65 € pro Monat Grundgebühr pro LFZ
zzgl. 13 € pro Monat je angef. 100 kg MTOM
   
  Karusselhangar (Entgelte nur bei Mietvertrag) 110 € pro Monat Grundgebühr pro LFZ
zzgl. 14,50 € pro Monat je angef. 100 kg MTOM
 
Alle weiteren Entgelte und Bestimmungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Entgeltordnung für den Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden.