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KARLSRUHE / BADEN-BADEN - Auszug - |
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| Stand: 01. April 2010 - Alle Preise zzgl. gültiger MwSt. Den Acrobat Reader ®, den Sie zum Betrachten der PDF-Dateien benötigen, erhalten Sie hier. |
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| 1.1 Für die Abstellung von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt (Abstellentgelt) nach Maßgabe dieser Entgeltordnung an den Flug-hafenunternehmer zu entrichten. | ||||
| 1.2 Für Flugzeuge und Drehflügler bemisst sich das Abstellentgelt nach dem in der Zulassungsurkunde eingetragenen Höchstabfluggewicht (MTOM). | ||||
| 1.3 Das Abstellentgelt ist grundsätzlich
vor dem auf die Landung folgenden Start beim GAT oder der Luftaufsicht in
Euro zu entrichten; in besonderen Fällen
kann es nach vorheriger Vereinbarung mit dem Flughafenunterneh-mer nachträglich
entrichtet werden. Für die Nachsendung einer Rechnung behält sich der Flughafenunterneh-mer vor, eine eventuell anfallende Bearbeitungsgebühr zu erheben. |
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| 1.4 Das Abstellentgelt ist Entgelt i. S. des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuerge-setzes. Der Entgeltschuldner hat daher die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten. | ||||
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| Das Abstellentgelt beträgt pro angefangene 24 Stunden: | ||||
| Bei einem MTOM bis 1.400 kg |
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| Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg |
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| Bei einem MTOM über 2.000 kg je angefangene 1.000 kg MTOM |
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| Das Mindestabstellentgelt beträgt 10,00 € Für eine Abstellung von insgesamt höchstens drei (3) Stunden zwischen Landung bzw. Abstellung und dem Start bzw. Beendigung der Abstellung des Luftfahrzeuges wird kein Abstellentgelt erhoben. Bemerkung: Für die Unterstellung eines Luftfahrzeuges in einer Halle werden von dieser Entgeltordnung unabhängige Entgelte erhoben. |
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| Tageweise Unterstellung |
0,65 € je angef. 100 kg MTOM
je angefangene 24 h 15,00 € Mindestentgelt |
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| Shelter (Entgelte nur bei Mietvertrag) | 65 € pro Monat Grundgebühr pro LFZ zzgl. 13 € pro Monat je angef. 100 kg MTOM |
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| Karusselhangar (Entgelte nur bei Mietvertrag) | 110 € pro Monat Grundgebühr pro LFZ zzgl. 14,50 € pro Monat je angef. 100 kg MTOM |
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| Alle weiteren Entgelte und Bestimmungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Entgeltordnung für den Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden. |
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