Landeentgelte
 

ENTGELTORDNUNG FÜR DEN VERKEHRSFLUGHAFEN
KARLSRUHE / BADEN-BADEN

- Auszug -
Stand: 01. April 2010 - Alle Preise zzgl. gültiger MwSt.

Alle Angaben ohne Gewähr!

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2.1 Entgelt nach Höchstabfluggewicht
2.1.1 Propellerflugzeuge bis 9.000 kg MTOM einschließ-
lich Motorsegler
Lärmkategorie A ("erhöhter Schallschutz")
Für die in die Lärmkategorie A einzuordnenden Luftfahrzeuge beträgt das Landeentgelt:
Bei einem MTOM bis 1.400 kg
 
8,12 €
Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg
 
15,25 €
Bei einem MTOM über 2.000 kg bis 9.000 kg; je angefangene 1.000 kg des MTOM
9,41 €
Lärmkategorie B ("besonderer Schallschutz")
Für die in die Lärmkategorie B einzuordnenden Luftfahrzeuge beträgt das Landeentgelt:
Bei einem MTOM bis 1.400 kg
13,68 €
Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg
22,72 €
Bei einem MTOM über 2.000 kg bis 9.000 kg; je angefangene 1.000 kg des MTOM
13,68 €
Lärmkategorie C
Für die in die Lärmkategorie C einzuordnenden Luftfahrzeuge beträgt das Landeentgelt:
Bei einem MTOM bis 1.400 kg
18,88 €
Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg
35,11 €
Bei einem MTOM über 2.000 kg bis 9.000 kg; je angefangene 1.000 kg des MTOM
18,88 €

Für Landungen von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die im Rahmen des erforderlichen Werftbetriebes genehmigt werden (PPR), wird ein Landeent-gelt von 13,79 € erhoben.
 
2.1.2 Propellerflugzeuge über 9.000 kg MTOM und Strahl-
flugzeuge
Für Propellerflugzeuge mit einem MTOM über 9.000 kg (Lärmkategorie D) und Strahlflugzeuge, die jeweils in der Bonusliste aufgenommen sind, beträgt das Landeentgelt je angefangene 1.000 kg des MTOM:
Bei einem MTOM bis 25.000 kg
12,00 €
Bei einem MTOM über 25.000 kg bis 100.000 kg
9,00 €
Bei einem MTOM über 100.000 kg bis 200.000 kg
7,50 €
Bei einem MTOM über 200.000 kg
5,00 €
Für alle anderen Propellerflugzeuge mit einem MTOM über 9.000 kg (Lärmkate-gorie E) und Strahlflugzeuge, die NICHT in der Bonusliste aufgenommen sind, erhöhen sich die oben genannten Entgelte um 50%.
 
Die Bonusregelung gilt für alle Flugzeugtypen, die in der An- oder Abflugliste (Kombination) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der jeweils geltenden Fassung enthalten sind.
 
2.1.3 Drehflügler
Für Drehflügler beträgt das Landeentgelt:
Bei einem MTOM bis 1.400 kg
13,02 €
Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg
30,57 €
Bei einem MTOM über 2.000 kg je angefangene 1.000 kg des MTOM
16,42 €
 

Alle weiteren Entgelte und Bestimmungen entnehmen Sie bitte der gültigen Entgeltordnung für den Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden.